Rechtsprechung
   FG Saarland, 13.09.2001 - 2 K 99/99   

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https://dejure.org/2001,12596
FG Saarland, 13.09.2001 - 2 K 99/99 (https://dejure.org/2001,12596)
FG Saarland, Entscheidung vom 13.09.2001 - 2 K 99/99 (https://dejure.org/2001,12596)
FG Saarland, Entscheidung vom 13. September 2001 - 2 K 99/99 (https://dejure.org/2001,12596)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Finanzgerichtsbarkeit Saarland

    Zur Anwendung des § 34 Abs. 1 EStG auf Abfindungen, die in mehreren Teilbeträgen, verteilt auf mehrere Veranlagungszeiträume ausgezahlt werden.

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Steuerermäßigung für Abfindungszahlung bei fehlender Zusammenballung in einem Betrag

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Keine Steuerermäßigung für Abfindungszahlung bei fehlender Zusammenballung; Einkommensteuer 1995 und 1996

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)

    Keine Steuerermäßigung für Abfindungszahlung bei fehlender Zusammenballung - Einkommensteuer 1995 und 1996

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • BFH, 06.09.2000 - XI R 19/00

    Entschädigung: Auszahlung in zwei Veranlagungszeiträumen

    Auszug aus FG Saarland, 13.09.2001 - 2 K 99/99
    In seiner jüngeren Rechtsprechung hat der BFH klargestellt, dass die Rechtsprechung nur ein einziges Mal die Steuerermäßigung in einem Fall gewährt hat, in dem sich die Entschädigungszahlungen auf zwei Veranlagungszeiträume verteilt haben (BFH, Urteil vom 6. September 2000 XI R 19/00, BFH/NV 2001, 431): Das Urteil des BFH vom 1. Februar 1957 VI 87/55 U, BStBl. III 1957, 104, habe einen Steuerpflichtigen, der von 1945 bis 1950 in russischen Lagern interniert war und der nach seiner Rückkehr im Jahr 1951 dringend eine Vorauszahlung brauchte, betroffen.

    Nach Auffassung des BFH, der die Formulierung, dass bei einer Verteilung der Entschädigungszahlung auf zwei oder mehr Veranlagungszeiträume die Rechtsprechung die Steuerermäßigung nur in eng begrenzten Ausnahmefällen zulasse (vgl. BFH, Urteil vom 21. April 1993 XI R 67/92, BFH/NV 1994, 224), nicht mehr verwendet, ist bei einer Entschädigungszahlung, die sich auf zwei oder mehr Veranlagungszeiträume verteilt eine Zusammenballung grundsätzlich nicht gegeben und eine Anwendung des § 34 EStG kommt demgemäß nicht in Betracht (BFH, Urteil vom 6. September 2000 XI R 19/00, BFH/NV 2001, 431).

  • BFH, 01.02.1957 - VI 87/55 U

    Begünstigung außerordentlicher Zuflüsse nach dem Einkommensteuergesetz bei

    Auszug aus FG Saarland, 13.09.2001 - 2 K 99/99
    Dies gilt nach der Rechtsprechung namentlich dann, wenn die Zahlung der Entschädigung von vornherein in einer Summe vorgesehen war und nur wegen ihrer ungewöhnlichen Höhe und der besonderen Verhältnisse des Zahlungspflichtigen auf zwei Jahre verteilt wurde (so bereits Reichsfinanzhof - RFH -, Urteil vom 20. Februar 1941, IV 278/40, Reichssteuerblatt - RStBl. - 1941, 442; BFH, Urteil vom 17. Dezember 1959 IV 223/58 S, BStBl. III 1960, 72) oder - was im vorliegenden Fall offenkundig nicht in Betracht kommt - wenn der Entschädigungsempfänger - bar aller Existenzmittel - dringend auf den baldigen Bezug einer Vorauszahlung angewiesen ist (BFH, Urteil vom 1. Februar 1957 VI 87/55 U, BStBl. III 1957, 104).

    In seiner jüngeren Rechtsprechung hat der BFH klargestellt, dass die Rechtsprechung nur ein einziges Mal die Steuerermäßigung in einem Fall gewährt hat, in dem sich die Entschädigungszahlungen auf zwei Veranlagungszeiträume verteilt haben (BFH, Urteil vom 6. September 2000 XI R 19/00, BFH/NV 2001, 431): Das Urteil des BFH vom 1. Februar 1957 VI 87/55 U, BStBl. III 1957, 104, habe einen Steuerpflichtigen, der von 1945 bis 1950 in russischen Lagern interniert war und der nach seiner Rückkehr im Jahr 1951 dringend eine Vorauszahlung brauchte, betroffen.

  • FG Saarland, 30.03.2000 - 2 V 267/99

    Zugangsnachweis bei behauptetem Verlust von Postsendungen des Finanzamts (§ 122

    Auszug aus FG Saarland, 13.09.2001 - 2 K 99/99
    Mit Beschluss des Senates vom 30. März 2000 2 V 267/99 wurde die Aussetzung der Vollziehung der angefochtenen Einkommensteuerbescheide bis einen Monat nach Bekanntgabe der instanzbeendenden Entscheidung des Senats in der Hauptsache angeordnet.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sachverhalts wird auf den Inhalt der von den Beteiligten gewechselten Schriftsätze, auf die beigezogenen Behördenakten, auf die Gerichtsakte des Verfahren 2 V 267/99, die hiermit beigezogen wird, und das Protokoll der mündlichen Verhandlung Bezug genommen.

  • BFH, 02.09.1992 - XI R 63/89

    Außerordentliche Einkünfte durch Entschädigung für entgangene Einnahmen

    Auszug aus FG Saarland, 13.09.2001 - 2 K 99/99
    1.2 Die ermäßigte Besteuerung setzt allerdings grundsätzlich voraus, dass die außerordentlichen Einkünfte im Sinne von § 34 Abs. 1 und Abs. 2 EStG in einem Betrag gezahlt werden und die zu begünstigenden Einkünfte in einem Veranlagungszeitraum zu erfassen sind, so dass durch die dadurch entstehende Zusammenballung von Einkünften infolge der Progressionswirkung des Einkommensteuertarifs eine höhere steuerliche Belastung entsteht (siehe BFH, Urteil vom 2. September 1992 XI R 63/89, BStBl. II 1993, 831 = BFH/NV 1993, 23).
  • BFH, 21.03.1996 - XI R 51/95

    Bei Auflösung oder Beendigung eines Arbeitsverhältnisses als Ersatz für

    Auszug aus FG Saarland, 13.09.2001 - 2 K 99/99
    Der erkennende Senat schließt sich der Rechtsprechung des BFH an, wonach die Voraussetzungen für eine Anwendung des § 34 Abs. 1 EStG regelmäßig nicht erfüllt sind, wenn eine Entschädigung im Sinne von § 24 EStG in mehreren Teilbeträgen an den Steuerpflichtigen gezahlt wird, und dass Abweichungen hiervon nur höchst ausnahmsweise in Betracht kommen (vgl. BFH, Urteil vom 21. März 1996 XI R 51/95, BStBl. II 1996, 416).
  • BFH, 17.12.1959 - IV 223/58 S

    Steuervergünstigung für eine Entschädigung - Entschädigung, die an die Stelle

    Auszug aus FG Saarland, 13.09.2001 - 2 K 99/99
    Dies gilt nach der Rechtsprechung namentlich dann, wenn die Zahlung der Entschädigung von vornherein in einer Summe vorgesehen war und nur wegen ihrer ungewöhnlichen Höhe und der besonderen Verhältnisse des Zahlungspflichtigen auf zwei Jahre verteilt wurde (so bereits Reichsfinanzhof - RFH -, Urteil vom 20. Februar 1941, IV 278/40, Reichssteuerblatt - RStBl. - 1941, 442; BFH, Urteil vom 17. Dezember 1959 IV 223/58 S, BStBl. III 1960, 72) oder - was im vorliegenden Fall offenkundig nicht in Betracht kommt - wenn der Entschädigungsempfänger - bar aller Existenzmittel - dringend auf den baldigen Bezug einer Vorauszahlung angewiesen ist (BFH, Urteil vom 1. Februar 1957 VI 87/55 U, BStBl. III 1957, 104).
  • BFH, 21.04.1993 - XI R 67/92

    Anwendung eines ermäßigten Steuersatzes für eine betriebliche Altersrente -

    Auszug aus FG Saarland, 13.09.2001 - 2 K 99/99
    Nach Auffassung des BFH, der die Formulierung, dass bei einer Verteilung der Entschädigungszahlung auf zwei oder mehr Veranlagungszeiträume die Rechtsprechung die Steuerermäßigung nur in eng begrenzten Ausnahmefällen zulasse (vgl. BFH, Urteil vom 21. April 1993 XI R 67/92, BFH/NV 1994, 224), nicht mehr verwendet, ist bei einer Entschädigungszahlung, die sich auf zwei oder mehr Veranlagungszeiträume verteilt eine Zusammenballung grundsätzlich nicht gegeben und eine Anwendung des § 34 EStG kommt demgemäß nicht in Betracht (BFH, Urteil vom 6. September 2000 XI R 19/00, BFH/NV 2001, 431).
  • FG Saarland, 13.11.2003 - 2 K 300/02

    Zusammenballung von Einkünften; Anspruch auf Erlass von Steuern bei übermäßiger

    Ein während des Verfahrens bei Gericht gestellter Antrag auf Aussetzung der Vollziehung hatte Erfolg (Beschluss des Senates vom 30. März 2000 2 V 267/99) Der Klage hat der Senat zunächst mit Gerichtsbescheid vom 11. Dezember 2000 stattgegeben, sie jedoch aufgrund der nachfolgenden mündlichen Verhandlung im Hinblick auf die Rechtsprechung des BFH als unbegründet abgewiesen (Urteil des Senats vom 13. September 2001 2 K 99/99).

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sachverhalts wird auf den Inhalt der von den Beteiligten gewechselten Schriftsätze, auf die beigezogenen Behördenakten, auf die Gerichtsakte der Verfahren 2 K 99/99, 2 V 267/99 und 2 K 47/02, die hiermit beigezogen werden, sowie auf das Protokoll der mündlichen Verhandlung Bezug genommen.

    1.1 In seinem Urteil vom 13. September 2001 2 K 99/99 hat der erkennende Senat für den vorliegenden Fall im Anschluss an die neuere BFH-Rechtsprechung entschieden, dass eine ermäßigte Besteuerung nach § 34 Abs. 1 Satz 1 EStG nicht in Betracht kommt.

    Es steht außer Zweifel, dass es sich bei der an den Kläger gezahlten Abfindung um eine einheitliche Entschädigung im Sinne von § 24 Nr. 1 Buchst. a EStG handelt, die lediglich in zwei Tranchen ausgezahlt wurde (Senatsurteil vom 13. September 2001 2 K 99/99).

  • BFH, 21.06.2006 - XI R 29/05

    Fehlende Zusammenballung bei Auszahlung einer Entschädigung; keine sachliche

    Die nach erfolglosen Einsprüchen erhobene Klage gegen die Einkommensteuerbescheide für die Jahre 1995 und 1996 wies das Finanzgericht (FG) mit Urteil vom 13. September 2001 2 K 99/99 ab.
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Rechtsprechung
   FG Mecklenburg-Vorpommern, 16.10.2001 - 2 K 99/99   

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https://dejure.org/2001,11412
FG Mecklenburg-Vorpommern, 16.10.2001 - 2 K 99/99 (https://dejure.org/2001,11412)
FG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 16.10.2001 - 2 K 99/99 (https://dejure.org/2001,11412)
FG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 16. Oktober 2001 - 2 K 99/99 (https://dejure.org/2001,11412)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Änderung eines Einkommensteuerbescheids wegen doppelter Berücksichtigung von gesondert festgestellten Beteiligungsverlusten

  • rechtsportal.de

    Änderung eines Einkommensteuerbescheids wegen doppelter Berücksichtigung von gesondert festgestellten Beteiligungsverlusten nach § 174 Abs. 2 AO 1977; Einkommensteuer 1995

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Änderung eines Einkommensteuerbescheids wegen doppelter Berücksichtigung von gesondert festgestellten Beteiligungsverlusten nach § 174 Abs. 2 AO 1977 - Einkommensteuer 1995

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • EFG 2002, 368
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 13.11.1996 - XI R 61/96

    Betriebsausgaben - Gewinnfeststellung - Einkünfteermittlung - Widerstreitende

    Auszug aus FG Mecklenburg-Vorpommern, 16.10.2001 - 2 K 99/99
    XI R 61/96, BFHE 181, 408 , BStBl II 1997, 170 ).

    Die Verluste aus der Beteiligung an der Praxisgemeinschaft durften nur in dem Feststellungsbescheid erfaßt werden (vgl. hierzu und zum folgenden BFH, Urt. vom 13.11.1996, a.a.O).

  • BFH, 22.09.1983 - IV R 227/80

    Mehrere Steuerbescheide - Aufhebung eines Steuerbescheids - Änderung eines

    Auszug aus FG Mecklenburg-Vorpommern, 16.10.2001 - 2 K 99/99
    Es ist nämlich in ersten Linie Sache des Steuerpflichtigen, den für die Besteuerung erheblichen Sachverhalt "eindeutig, vollständig und richtig" zu schildern (BFH, Urt. vom 22.09.1983, IV R 227/80, BFHE 139, 347 , BStBl II 1984 S. 510).

    Unklarheiten, die zur Irreführung der Finanzbehörden geeignet sind, gehen zu Lasten des Steuerpflichtigen (BFH, Urt. vom 22.09.1983 a.a.O.).

  • BFH, 06.09.1995 - XI R 37/95

    Auch bei bewußt herbeigeführten widerstreitenden Steuerfestsetzungen kommt eine

    Auszug aus FG Mecklenburg-Vorpommern, 16.10.2001 - 2 K 99/99
    Die fehlerhafte doppelte Berücksichtigung der Beteiligungsverluste ist auch überwiegend auf Erklärungen der Kläger zurückzuführen (vgl. hierzu § 174 Abs. 2 Satz 2 Abgabenordnung - AO - und BFH, Urt. vom 6.09.1995, IX R 37/95, BFHE 179, 196 , BStBl II 1996, S. 148).
  • FG Münster, 19.03.1996 - 15 K 4895/95
    Auszug aus FG Mecklenburg-Vorpommern, 16.10.2001 - 2 K 99/99
    Es handelt sich vorliegend um eine Einzelfallentscheidung auf der Linie der bisher hierzu ergangenen Rechtsprechung (s. neben den oben zitierten Entscheidungen auch Finanzgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 10.09.1981 I 294 - 296/80, EFG 1982 S. 56 und Finanzgericht Münster vom 19.03.1996, 15 K 4895/95 E, EFG 1996, S. 792).
  • BFH, 15.01.1996 - IX R 37/95
    Auszug aus FG Mecklenburg-Vorpommern, 16.10.2001 - 2 K 99/99
    Die fehlerhafte doppelte Berücksichtigung der Beteiligungsverluste ist auch überwiegend auf Erklärungen der Kläger zurückzuführen (vgl. hierzu § 174 Abs. 2 Satz 2 Abgabenordnung - AO - und BFH, Urt. vom 6.09.1995, IX R 37/95, BFHE 179, 196 , BStBl II 1996, S. 148).
  • FG Rheinland-Pfalz, 17.03.2003 - 5 K 1181/02

    Zur Änderungsbefugnis des Finanzamtes bei widerstreitender Steuerfestsetzung

    Ein Steuerpflichtiger, der eine unrichtige, unvollständige oder zweideutige Steuererklärung abgibt, kann sich vor dem Hintergrund des den § 174 AO beherrschenden Vertrauensschutzgedankens nicht auf Ermittlungsfehler des Finanzamtes berufen; Unklarheiten, die zur Irreführung des Finanzamtes geeignet sind, gehen insoweit zu Lasten des Steuerpflichtigen (BFH-Urteil vom 22. September 1983 IV R 227/80, a.a.O.; Finanzgericht Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 16. Oktober 2001, 2 K 99/99, EFG 2002, 368 ; von Wedelstädt, in: Beermann, a.a.O., Rz. 54 ).
  • FG München, 29.09.2003 - 10 K 1096/03

    Verwirklichung eines Grundlagenbescheides; Berücksichtigung eines lediglich vom

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Rechtsprechung
   FG Baden-Württemberg, 14.02.2001 - 2 K 99/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,19406
FG Baden-Württemberg, 14.02.2001 - 2 K 99/99 (https://dejure.org/2001,19406)
FG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 14.02.2001 - 2 K 99/99 (https://dejure.org/2001,19406)
FG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 14. Februar 2001 - 2 K 99/99 (https://dejure.org/2001,19406)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2001,19406) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer
  • rechtsportal.de

    Verfassungsmäßigkeit der Regelung des Vorkostenabzugs nach § 10 i Abs. 1 Satz 1 Ziffer 2

  • datenbank.nwb.de

    Verfassungsmäßigkeit der Regelung des Vorkostenabzugs nach § 10 i Abs. 1 Satz 1 Ziffer 2

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • EFG 2001, 682
  • EFG 2001, 683
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 07.10.1980 - 1 BvL 50/79

    Präklusion I

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 14.02.2001 - 2 K 99/99
    Demgemäss ist dieses Grundrecht vor allem dann verletzt, wenn eine Gruppe von Normadressaten im Vergleich zu anderen Normadressaten anders behandelt wird, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art. und solchem Gewicht bestehen, dass sie eine Ungleichbehandlung rechtfertigen könnten (BverfGE 55, 72; 60, 123; 65, 104; 66, 234; 67, 248; 68, 287).
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